Vorschauen
, [
1289-1290] verb. reg. act. welches nur in
einigen Gegenden, z. B. in den Niederdeutschen Marschländern, üblich ist,
vorläufig besichtigen, vor der Hauptschau oder Hauptbesichtigung in Augenschein
nehmen. Daher die Vorschau oder Vorschauung.