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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Das Vorrathshaus | | Das Vorrecht

Vorrechnen

, [1285-1286] verb. reg. act. 1. Zum Muster der Nachahmung in jemandes Gegenwart rechnen. Einem ein Exempel vorrechnen. 2. Jemanden seiner Ausgaben vorrechnen, sie in seiner Gegenwart stückweise angeben und zusammen zählen.
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