Das Vormundschaftsamt
, [
1283-1284] des -es, plur. die -ämter, ein
obrigkeitliches Amt oder Collegium, welches die Aufsicht über die Vormünder und
ihre Verwaltung führet; an einigen Orten die Vormundschaftsstube, welches
eigentlich das Zimmer bezeichnet, in welchem sich dieses Collegium versammelt,
im Preußischen das Pupillen-Collegium, an andern Orten das Curatel-Amt.