Die Vormundschaft
, [
1281-1282] plur. die -en, 1. Das Amt
eines Vormundes in engerer Bedeutung überhaupt, der ganze Umfang der einem
Vormunde obliegenden Pflichten, ohne Plural. Den Pflichten der Vormundschaft
eine Genüge thun. Unter jemandes Vormundschaft stehen. 2. Eben dieses Amt,
diese Obliegenheiten in näherer Beziehung auf den Mündel, oder dieses Amt in
einzelnen Fällen, da es denn auch den Plural leidet. Zwey Vormundschaften zu
verwalten haben, zweyer Unmündigen Vormund seyn. Eine Vormundschaft übernehmen,
sie niederlegen. Die Vormundschaft ist zu Ende.