Der Vormann
, [
1279-1280] des -es, plur. die Vormänner
und Vorleute. 1. * Der Zeit nach, derjenige, welcher vor uns in einem Amte oder
in einer Verbindung gewesen, wie Vorfahr; eine im Hochdeutschen unbekannte
Bedeutung. 2. Dem Orte und der Ordnung nach, ist der Vormann eines andern
derjenige, der in der Reihe vor ihm stehet; in welchem Verstande es, wie
Vordermann, be- sonders im gemeinen Leben, üblich ist. Der im ersten Gliede
stehende Soldat, ist der Vormann des im zweyten Gliede stehenden oder seines
Hintermannes. So auch bey Arbeitern u. s. f. Figürlich wird in der Seefahrt das
vor einem andern Schiffe segelnde Schiff dessen Vormann, so wie dieses jenes
Hintermann, genannt. Von den Beyständern, welche ien Flaggenmann oder
Flaggenschiff bekommt, wird das vordere Schiff der Vormann, das hintere oder
der Hintermann, genannt. [
1281-1282]