Vorlegen
, [
1277-1278] verb. reg. act. vor ein
anderes Ding legen. 1. Eigentlich. Ein Schloß vorlegen, ein bewegliches Schloß
vor die Thür legen oder hängen; da denn ein solches beweglicher Schloß ein
Vorlege- oder Vorhängeschloß genannt wird. Einen Recipienten vorlegen, vor den
Brennkolben. Pferde vorlegen, sie vor den Wagen spannen. Soll das Ding, vor
welches etwas geleget wird, ausgedruckt werden, so gebraucht man das einfache
Zeitwort mit dem Vorworte. Ein Schloß vor die Thür, die Pferde vor den Wagen
legen. 2. In engerer und figürlicher Bedeutung, ein Ding vor jemanden legen,
damit er eine Veränderung damit vornehme, in welchem Falle die Person in der
dritten Endung stehet. (1) Den Gästen die Speisen vorlegen. Jemanden Braten,
ein Stück Fisch vorlegen. Wo man auch vorlegen absolute gebraucht, die Speisen
bey Tische unter die Speisenden austheilen. Daher der Vorlegelöffel, ein großer
Löffel, die Speisen damit vorzulegen. (2) Jemanden eine Frage, einen Zweifel
vorlegen, zu Beantwortung, zur Auflösung. Ihm einem Aufsatz vorlegen, zur
Durchsicht, zur Beurtheilung. (3) Zur Wahl, zur Annahme vorlegen. Siehe, ich
habe dir heute vorgelegt das Leben und das Gute, den Tod und das Böse, 5 Mos.
30, 15. Daher die Vorlegung und das Vorlegen.