Der Vorhof
, [
1273-1274] des -es, plur. die -höfe. 1.
Der vordere oder erste Hof bey einem Gebäude, im Gegensatze des Hinterhofes;
wofür doch Vorderhof üblicher ist. 2. Ein eingefaßter, aber unbedeckter Platz
vor einem Gebäude. In diesem Verstande kommen in der Deutschen Bibel der Vorhof
des Tempels, des Gefängnisses, des Pallastes u. s. f. vor. Das Wort scheinet
noch im Oberdeutschen gangbar zu seyn; im Hochdeutschen wird es nur noch in der
höhern und edlern Schreibart gebraucht, indem man im täglichen Umgange einen
solchen Vorhof, wenn er von einigem Umfange ist, nur den Hof schlechtweg
nennet.