Vorhin
, [
1273-1274] ein Nebenwort, so wohl der
Zeit, als des Ortes. 1. * Des Ortes, für vor sich hin, vor andern hin; eine im
Hochdeutschen ungewöhnlich gewordene Bedeutung, wofür voran und voraus üblicher
sind. Gehe vorhin vor dem Volke, 2 Mos. 17, 5. Wenn dirs gefiele, so wollen wir
vorhin ziehen, Tob. 11, 3. Da lief der Hund vorhin, V. 9. In einigen Gegenden
gebrauchen es noch die Jäger als ein Aufmunterungswort für den Leithund, voran
oder voraus zu gehen. 2. Der Zeit, für vorher, eine im Hochdeutschen
gleichfalls selten gewordene Bedeutung. Vorhin hieß die Stadt Lus, 1 Mos. 28,
19. Der Ochs ist vorhin stößig gewesen, 2 Mos. 21, 19. Hernach thun, wie
vorhin, Ruth 3, 10. Und so in andern Stellen mehr, wo es auch noch unbestimmter
für ehedem gebraucht wird. Du hast vorhin gegründet, Ps. 102, 26. Im gemeinen
Leben der Ober- und Niedersachsen wird es in einem andern Verstande noch für
vor, kurzem, eben jetzt, gebraucht. Ich habe es schon vorhin gesagt, vor
kurzem, eben jetzt. Ich habe ihn erst vorhin gesehen. Herr Damis hat gleich
vorhin das Gegentheil behauptet, Gell. 3. Für ohne dieß, eine nur im
Oberdeutschen übliche Bedeutung. Ew. Königl. Maj. ist vorhin des mehrern
bekannt, daß ec.
Es sieht vorhin um uns so schlecht und windig aus, Günth.
Wo dafür auch zuvorhin und vorhinaus gebraucht werden. Ew. -
ist dieses vorhinaus bekannt.