Vorhängen
, [
1271-1272] verb. reg. welches das Activum
des vorigen ist, vor etwas hängen. Eine Decke vorhängen, vor das Fenster u. s.
f. Daher das Vorhängen. Ingleichen das Vorhängeschloß, ein Schloß, welches
nicht an der Thür fest ist, sondern, wenn es nöthig ist, vorgehänget wird, das
Vorlegeschloß, im Oberdeutschen ein Mahlschloß.