Der Vorgänger
, [
1265-1266] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Vorgängerinn. 1. Eigentlich, eine Person, welche voran, vor andern
her gehet. Judas war ein Vorgänger derer, die Jesum fingen, Apost. 1, 16; d. i.
ein Anführer. In dieser eigentlichen Bedeutung wird es wenig mehr gebraucht,
wohl aber, 2. in einigen figürlichen. (1) Eine Person, welche etwas vor uns
gethan hat, und uns dadurch zum Muster der Nachahmung, zum Beyspiel dienet.
Auch hierin hat die Kunst die Natur zur Vorgängerinn. Ich habe in dieser Sache
keinen Vorgänger, es hat sie noch niemand vor mir gethan. (2) Im weitern
Verstande, eine Person, welche vor uns in einem Amte, in einer Verbindung
gewesen ist, wie Vorfahr, Antecessor.