Vorbinden
, [
1257-1258] verb. reg. act. (
S. Binden.) 1. Bey den Jägern werden bey einem
Hauptjagen die Leinen vorgebunden, oder es wird vorgebunden, wenn die Leinen
der Tücher an Heftel oder Bäume angebunden werden; im Gegensatze des
Nachbindens, wenn die Leinen wieder an das andere Ende des Tuches gebunden
werde. 2. Vor sich binden, d. i. vor den Unterleib binden. Jemanden ein Tuch
vorbinden, vor dem Unterleib. Eine Schürze vorbinden. Im Hochdeutschen
gebraucht man es nur von dem untern Theile des Leibes. Allein in Augsburg ist,
dem Feisch zu Folge, der Vorbinder, ein Streif weißer Leinwand, welcher bey den
Leichen über das Kinn und den Mund gezogen wird. 3. Einem vorbinden, als ein
Neutrum, in der Landwirthschaft, ihm im Binden der Garben in der Ernte zuvor
kommen. 4. Einem etwas vorbinden, könnte auch bedeuten, es in jemandes
Gegenwart binden, damit er es nachbinden lerne. So auch das Vorbinden.