Vollziehen
, [
1237-1238] verb. irreg. act. (
S. Ziehen.) ich vollziehe, vollzog, habe vollzogen; zur
Wirklichkeit bringen, von Handlungen und Geschäften, wie die minder üblichen
vollbringen, vollführen und vollstrecken. Wir aber vollzogen die Schiffahrt von
Tyro, Apost. 21, 7. Da wollten sie die Heirath vollziehen, 1 Marc. 10, 56. Ein
gerichtliches Urtheil an jemanden vollziehen. Jemandes Wille, Befehl
vollziehen. Die Sache ist noch nicht vollzogen. Einen Frieden vollziehen, nicht
ihn ratificiren, wofür es von einigen gebraucht wird, sondern die in demselben
verglichenen Puncte zur Ausübung, zur Wirklichkeit bringen. So auch ein
Testament vollziehen. Im gemeinen Leben gebraucht man dafür häufig das Latein.
exequiren. Daher die Vollziehung. Die Vollziehung eines gerichtlichen Urtheils,
die Execution. Die Vollziehung eines Testamentes u. s. f. Siehe auch Vollzug.
Anm. Schon bey dem Notker filleziehen, der es aber auch figürlich für
vollenden, und follezogen, für perfectum, vollkommen, gebraucht; woraus
erhellet, daß in diesem Worte eben dieselbe Figur Statt findet, welche in
vollbringen, dem veralteten Zeitworte vollkommen und vollenden, herrschet. Im
Niedersächsischen lautet dieses Zeitwort vullteen.