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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Vollzählig | | Der Vollzieher

Vollziehen

, [1237-1238] verb. irreg. act. ( S. Ziehen.) ich vollziehe, vollzog, habe vollzogen; zur Wirklichkeit bringen, von Handlungen und Geschäften, wie die minder üblichen vollbringen, vollführen und vollstrecken. Wir aber vollzogen die Schiffahrt von Tyro, Apost. 21, 7. Da wollten sie die Heirath vollziehen, 1 Marc. 10, 56. Ein gerichtliches Urtheil an jemanden vollziehen. Jemandes Wille, Befehl vollziehen. Die Sache ist noch nicht vollzogen. Einen Frieden vollziehen, nicht ihn ratificiren, wofür es von einigen gebraucht wird, sondern die in demselben verglichenen Puncte zur Ausübung, zur Wirklichkeit bringen. So auch ein Testament vollziehen. Im gemeinen Leben gebraucht man dafür häufig das Latein. exequiren. Daher die Vollziehung. Die Vollziehung eines gerichtlichen Urtheils, die Execution. Die Vollziehung eines Testamentes u. s. f. Siehe auch Vollzug. Anm. Schon bey dem Notker filleziehen, der es aber auch figürlich für vollenden, und follezogen, für perfectum, vollkommen, gebraucht; woraus erhellet, daß in diesem Worte eben dieselbe Figur Statt findet, welche in vollbringen, dem veralteten Zeitworte vollkommen und vollenden, herrschet. Im Niedersächsischen lautet dieses Zeitwort vullteen.
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