Vollstrecken
, [
1235-1236] verb. reg. act. ich
vollstrecke, vollstreckte, habe vollstreckt, zur Wirklichkeit bringen,
besonders von Handlungen und Geschäften; ein mit vollziehen gleich bedeutendes
Wort, ob es gleich nicht ganz so üblich ist, als dieses. Jemands Befehl,
jemandes Willen vollstrecken, vollziehen, vollbringen. Ein gerichtliches
Urtheil vollstrecken. Eine Heirath, ein Verlöbniß, eine Reise u. s. f.
vollstrecken, wofür man im Hochdeutschen immer lieber vollbringen, noch
häufiger aber vollziehen sagt. So auch die Vollstreckung. Anm. Ob gleich dieses
Wort in unsern ältesten Denkmählern noch nicht angetroffen worden, so scheinet
es doch so alt zu seyn, als irgend ein anderes mit voll zusammen gesetztes
Wort. Es gründet auf eben dieselbe Figur, welche in vollziehen herrscht, indem
strecken ehedem sehr häufig für ziehen gebraucht wurde.