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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Vollgültig

, [1231-1232] -er, -ste, adj. et adv. seine völlige Gültigkeit, seinen vollen Werth habend, den es haben soll. Eine vollgültige Münze. Das ist keine vollgültige (hinlängliche) Entschuldigung. Das vollgültige Verdienst Christi. Figürlich heißt in der Artillerie ein Stück vollgültig, wenn es an dem Boden über dem Zündloche die gehörige caliber-mäßige Stärke hat, im Gegensatze des Kleingutes. So auch die Vollgültigkeit.
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