Vollgültig
, [
1231-1232] -er, -ste, adj. et adv. seine
völlige Gültigkeit, seinen vollen Werth habend, den es haben soll. Eine
vollgültige Münze. Das ist keine vollgültige (hinlängliche) Entschuldigung. Das
vollgültige Verdienst Christi. Figürlich heißt in der Artillerie ein Stück
vollgültig, wenn es an dem Boden über dem Zündloche die gehörige caliber-mäßige
Stärke hat, im Gegensatze des Kleingutes. So auch die Vollgültigkeit.