Die Völkerschaft
, [
1225-1226] plur. die -en, mehrere kleine
verwandte Völker; als ein Ganzes betrachtet, ein Volk, so fern es wieder aus
mehrern kleinern Völkern oder Stämmen bestehet. Die Tartarische Völkerschaft.
Da es denn auch von einem jeden Volke gebraucht wird, weil jedes wiederum aus
kleinern Theilen bestehet. Das Wort ist vermuthlich in den neuern Zeiten
eingeführet worden, dem vieldeutigen Worte Volk und dem demselben in den
meisten Fällen anklebenden verächtlichen Nebenbegriffe auszuweichen. Die
Ableitungssylbe schaft kann hier nichts anders, als ein Collectivum bezeichnen,
welches unter andern auch aus dem Plural Völker - erhellet, mehrere Völker als
ein Ganzes betrachtet, wie Judenschaft, Bürgerschaft, Bekanntschaft,
Brüderschaft u. s. f. die sämmtlichen Juden, Bürger, Bekannten, Brüder. (
S. - Schaft 2 (1)). Stosch, der diese Ableitungssylbe
nicht gehörig kannte, und ihr unter andern auch die Bedeutung einer
Verwandtschaft, eines Ursprunges und Herkommens beylegt, die sie doch nicht
hat, indem sie da, wo sie zu seyn scheinet, alle Mahl in der ersten Hälfte der
Zusammensetzung liegt, könnte daher Völkerschaft auch nicht anders als irrig
erklären, wenn er diesem Worte einen engern Begriff beyleget, als dem Worte
Volk.