Das Völkerrecht
, [
1225-1226] des -es, plur. inus. der
Inbegriff der Rechte und Obliegenheiten der Völker und Staaten gegen einander;
Jus gentium. Das allgemeine oder natürliche Völkerrecht, so fern sich diese
Rechte und Obliegenheiten aus dem bloßen Naturrechte herleiten lassen. Das
willkürliche oder positive, so fern sie sich auf der gebrachte Gewohnheiten
oder Verträge gründen.