Der Visierer
, [
1215-1216] des -s, plur. ut nom. sing.
derjenige, welcher visieret, besonders in der letzten Bedeutung des Zeitwortes,
wo der Visierer oder Wein-Visierer beeidigter obrigkeitlicher Bedienter ist,
welcher die einkommenden Weinfässer visieret, damit die gehörigen Gefälle davon
gegeben werden können; am Rheinstrome der Weinstecher.