Der Vierziger
, [
1211-1212] (sprich virrziger,) des -s,
plur. ut nom. sing. 1. Ein Mitglied eines Collegii von vierzig Personen. 2. Ein
aus vierzig Einheiten bestehendes Ganze. Besonders wird eine männliche Person,
welche vierzig Jahre alt ist, ein Vierziger, und eine weibliche eine
Vierzigerinn genannt. So auch Einundvierziger u. s. f. 3. Was 1740 gewachsen
oder gemacht ist. So könnte man einen 1740 gewachsenen Wein einen Vierziger
nennen.