Die Verzicht
, [
1187-1188] plur. die -en, von dem
Zeitworte sich verzeihen, die Handlung, da man sich seines Rechtes oder seiner
Ansprüche förmlich und feyerlich begibt; die Renunciation. Verzicht auf etwas
leisten, thun. Die Verzicht beschwören. Die gethane Verzicht brechen. In
einigen Oberdeutschen Gegenden, Fürzicht. Daher der Verzichtbrief, oder auch
nur die Verzicht, eine Urkunde, worin man Verzicht leistet. Ehedem war dafür
auch Abzicht, Entschlagung, Entschlagbrief u. s. f. üblich.