Verzahnen
, [
1185-1186] verb. reg. in doppelter
Gestalt vorkommt. 1. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, das Zahnen
überstehen, alle neue Zähne bekommen. Das Kind hat verzahnt, hat noch nicht
verzahnt. 2. Als ein Activum, mit den nöthigen Zähnen versehen, doch nur im
figürlichem Verstande, und als ein Kunstwort bey verschiedenen Handwerkern und
Künstlern. So ist das Verzahnen oder die Verzahnung ein Art des
Zusammenschweißens bey den Schmieden, da die beyden Theile, welche vereinigt
werden sollen, vorher durch das Schmieden mit Zähnen versehen werden, so daß
sie in einander eingreifen.