Verwunden
, [
1183-1184] verb. reg. act. wund machen,
eine Wunde beybringen; in den gemeinen Sprecharten blessieren. In einem
Gefechte, in einem Zweykampfe verwundet werden. Die Verwundeten verbinden. Im
Gesichte, in dem Unterleib, an dem Arme, an der Hand verwundet werden. Sich
verwunden, sich schneiden, stechen, verbrennen u. s. f. Jemanden mit dem Degen,
sich mit dem Messer verwunden. Figürlich. 1. Einen Baum, ein Gewächs verwunden,
es beschädigen. 2. Jemandes Herz, sein Gemüth verwunden, ihm einen hohen Grad
des Schmerzens, des Kummers verursachen. Ein verwundetes Herz. Jemandes
Gewissen verwunden, sein Gewissen durch Überzeugung begangener Vergehungen
unruhig machen. Ein verwundetes Gewissen. In der Deutschen Bibel wird Apost. 2,
37 die Wirkung der vorbereitenden Gnade eine Verwundung des Herzens genannt. 3.
Im Berghaue ist ein verwundetes Feld, im weitesten Verstande, ein durch den
Bergbau geöffnetes Feld, ein verschrotenes Feld. Daher die Verwundung, die
Handlung des Verwundens, ohne Plural, und die Wunde selbst, mit dem Plural.
Ehedem nur wunden, bey dem Ottfried wuntan, so daß ver bloß eine Intention,
oder vielmehr die thätige Richtung auf einen Gegenstand, bezeichnet.