Verwirken
, [
1181-1182] verb. reg. act. 1. Von wirken,
kneten, verwirket der Bäcker alles Mehl, wenn er alles Mehl in Teig verwandelt.
Im Niederdeutschen wird verwerken noch für verarbeiten überhaupt gebraucht. 2.
In der weitesten Bedeutung des Zeitwortes wirken, Veränderungen außer sich
hervor bringen. (1) * Durch Wirken, d. i. eigene Thätigkeit, hervor bringen, so
daß ver hier intensive für er und aus stehet. Wenn jemand ein Weib nimmt, und
ihre Mutter dazu, der hat ein Laster verwirkt, 3 Mos. 20, 14; d. i. begangen.
Doch diese Bedeutung ist veraltet. Was habe ich verwirkt? d. i. verbrochen,
noch zuweilen im gemeinen Leben. (2) * Sich verwirken, sich vergeben,
eigentlich in Anwendung seiner Thätigkeit fehlen, irren; eine gleichfalls
veraltete Bedeutung. Die Heiden hätten sich verwirkt, und wider ihre
Eidespflicht gethan, 2 Macc. 15, 10. (3) Durch eine gesetzwidrige Handlung
verdienen. Wer in meinem ganzen Königreiche eine Strafe verwirkt hat, 1 Macc.
10, 43. Auch diese Bedeutung kommt im Hochdeutschen wenig mehr vor, wo das
Zeitwort, (4) nur noch mit der destruirenden Bedeutung der Partikel ver, und im
engern Verstande des Zeitwortes wirken, bedeutet, durch eine gesetzwidrige oder
unerlaubte Handlung den Verlust eines Gutes verdienen, sich desselben verlustig
machen, wo es einen höhern Grad der Beleidigung oder des begangenen Unrechtes
bezeichnet, als verscherzen. Du hast dein Leben, deine Freyheit verwirkt, dich
durch dein Verbrechen um dieselbe gebracht. Jemandes Gnade verwirken. Die gute
Meinung seiner Freunde verwirken. So auch das Verwirken und die Verwirkung.
Anm. Schon bey dem Ottfried firwirken und firuorathan, von welchem letztern
Zeitworte noch die Niederdeutschen verworcht, und verwrogt sagen; bey dem
Hornegk verworchen, im Schwed. förverka, im mittlern Lat. forisfacere,
forfacere.