Verwerflich
, [
1177-1178] -er, -ste, adj. et adv. von
der letzten Bedeutung des vorigen Zeitwortes, was als untauglich verworfen, für
untauglich erkläret zu werden verdienet. Daß ich nicht den andern predige und
selbst verwerflich werde, 1 Cor. 9, 27. Es ist nichts verwerflich, das mit
Danksagung empfangen wird, 1 Tim. 4, 4. Ein verwerflicher Rath. Eine
verwerfliche Meinung. Ein unverwerfliches Zeugniß. So auch die Verwerflichkeit.