Verwechseln
, [
1173-1174] verb. reg. act. ein Ding für
das andere geben oder nehmen; doch nur in einigen Fällen. 1. Geld verwechseln,
sich für eine Geld-Sorte den Werth in einer andern geben lassen. Derjenige,
welcher die andere Münz-Sorte dafür gibt, wechselt, der Inhaber der erstern
verwechselt; wo ver die Bedeutung der Entfernung hat, wie in vertauschen,
verkaufen u. s. f. indem er seine Münz-Sorte durch Wechseln einem andern
überträget. Ich habe bereits alle Louis d'or verwechselt. 2. Mit dem bloßen
Begriffe der Veränderung verwechselt man ein Ding mit dem andern, wenn man es
mit Bewußtsein und Vorsatz anstatt des andern wählet oder nimmt. Die Kleider
verwechseln, wo aber das einfache wechseln, und in Einem Verstande vertauschen
üblicher ist. Am öftesten gebraucht man es in diesem Verstande noch von
unkörperlichen Dingen. Die Theologie mit der Jurisprudenz verwechseln, die
Theologie verlassen, und sich der Rechtswissenschaft widmen. Den Müßiggang mit
der Arbeit verwechseln. Indessen ist, um des anklebenden Nebenbegriffes der
folgenden Bedeutung willen, diese ganze Bedeutung im Hochdeutschen selten,
indem man dafür vertauschen oder andere edlere Ausdrücke gebraucht. Die
Zeitlichkeit mit der Ewigkeit verwech- seln, sterben. 3. Am häufigsten ist
dieses Wort mit dem Nebenbegriffe des Fehlerhaften, welcher in der Partikel
verliegt, ein Ding aus Versehen oder aus Unkunde anstatt des andern nehmen. Man
verwechselt eine Person mit der andern, wenn man sie aus Mangel gehöriger
Kenntniß, oder auch der gehörigen Aufmerksamkeit, für die andere hält. So auch
Wörter, Begriffe verwechseln. Verwechselt die sinnliche Wollust nicht mit der
wahren Liebe. So auch die Verwechslung in allen Fällen. Schon Notker gebraucht
firuuehselen, oder im weitern Verstande, für mutare.
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1173-1174]