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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Verwahren | | Der Verwahrer

Verwahren

, [1167-1168] verb. reg. neutr. von welchem aber nur das Mittelwort verwährt, und auch dieß nur in den Rechten und Kanzelleyen, üblich ist. Eine Rechts verwährte Zeit, eine verflossene Zeit, nach welcher, den Rechten zufolge, kein Widerspruch mehr Statt findet, fast so, wie verjährt. Es ist von währen, dauern, und der beraubenden Partikel, so daß verwähren, eigentlich aufhören zu dauern bezeichnen würde. [1169-1170]
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