Verwahren
, [
1167-1168] verb. reg. act. 1. An einem
sichern Orte außer der Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung setzen, an
einem sichern Orte aufbehalten, wodurch es sich von bewahren unterscheidet.
Sein Geld verwahren. Das Getreide in den Kornhäusern verwahren, 1 Mos. 41, 35.
Die Kleider verwahren. Jemanden etwas zu verwahren geben. Man verwahret einen
Gefangenen, bringt ihn in gute oder sichere Verwahrung, wenn man ihn an einen
sichern Ort bringet. 2. In weiterer Bedeutung, durch äußere Sicherheitsmittel
vor der Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung sichern. Etwas vor dem Koste
und Motten verwahren, Bar. 6, 1. Eine Stadt mit Festungswerken verwahren. Ein
Paß, welcher nicht gut verwahret ist. Einen Garten verwahren, mit einer
tüchtigen Befriedigung umgeben. Sein Haus rings umher verwahren, Hiob 1, 10.
Die Thür verwahret das Haus, Bar. 6, 58. Eine Thür mit Schlössern und Riegeln
verwahren. Eine Thür ist nicht gut verwahret, wenn sie leicht erbrochen oder
auf ungebührliche Art geöffnet werden kann. Sich vor der Kälte verwahren, durch
hinlängliche Kleidung. Ein Packet ist hinlänglich verwahret, wenn der Umschlag
hinlänglich befestiget ist. 3. Im noch weitern Verstande sagt man auch, sich
vor etwas verwahren, durch dienliche Mittel davor in Sicherheit setzen. In den
Rechten, sich verwahren, oder sein Recht verwahren, sich oder seine Rechte
durch eine Protestation in Sicherheit zu setzen suchen, daher die Verwahrung
denn auch wohl so viel als eine Protestation ist. In manchen Provinzen ist sich
verwahren auch sich hüthen überhaupt, sich vorsehen, besonders im
Niederdeutschen, wo man dafür auch das einfache wahren gebraucht; allein im
Hochdeutschen ist diese Bedeutung veraltet. So auch die Verwahrung, nicht
allein von der Handlung des Verwahrens, sondern auch von dem Zustande, da ein
Ding hinlänglich verwahret ist. Etwas in Verwahrung haben, einem etwas in
Verwahrung geben. In guter Verwahrung seyn. Anm. Ver hat hier entweder eine
intensive Bedeutung, oder, welches noch wahrscheinlicher ist, die Bedeutung der
Verbergung, Einschließung.