Vertreten
, [
1163-1164] verb. irreg. act. (
S. Treten.) 1. Durch einen falschen Tritt verletzen.
Sich den Fuß vertreten. Er hat sich vertreten, den Fuß. 2. Durch Treten
verderben. Der Grabstein ist sehr vertreten. Etliches ward vertreten, Luc. 8,
5. Schon im Tatian furtretan. 3. Durch Treten versperren, d. i. vor etwas
treten, und dadurch den Zugang hindern. Jemanden den Weg vertreten, wie
verrennen, verlaufen.
Doch, als sie sich zur Flucht dem ersten Vorhof nahten, Befahl
ich, daß das Thor die Wachen ihm vertraten, Weiße.
4. An eines andern Stelle treten. (1) Eigentlich. Jemanden
oder jemandes Stelle vertreten, etwas an seiner Statt und in seinem Nahmen
thun, etwas verrichten, was ihm zu verrichten zukäme; wie das Latein. obire
alicuius vices. Im Deutschen Reiche vertritt ein Reichstand einen andern Stand,
wenn er die Reichsanlagen an dessen Stelle bezahlt. (2) Figürlich vertritt man
jemanden, vertritt ihn bey einem andern, wenn man seine Sache bey einem andern
führet, ihn bey dem andern zu entschuldigen, zu vertheidigen, eine Fürbitte für
ihn einzulegen sucht. Du sollst sie nicht vertreten für (vor, besser bey) mir,
Jerem. 7, 16. Der Geist selbst vertritt uns auf's beste, Röm. 8, 26. Christus
sitzt zur Rechten Gottes und vertritt uns, V. 34. Da es denn oft für
vertheidigen überhaupt gebraucht wird. Wollt ihr Gott vertreten? Hiob. 13, 8.
Du unterstehst dich noch, ihn zu vertreten und zu entschuldigen? Gellert. So
auch das Vertreten und die Vertretung. Anm. Im Niederdeutschen bedeutet sich
vertreten überdieß noch spazieren gehen; welcher Gebrauch aber im Hochdeutschen
fremd ist.