Vertheilen
, [
1159-1160] verb. reg. act. theilweise an
andere übertragen, unter andere austheilen. Eine Summe Geldes vertheilen. Holz,
Getreide unter die Armen vertheilen. Eine Arbeit unter die Mitarbeiter
vertheilen. Die Gegenstände, die Lichter gehörig vertheilen, in der Mahlerey,
die Gegenstände in einem Gemählde mit ihren Lichtern und Schatten gehörig
anordnen. So auch die Vertheilung.