Die Verbindlichkeit
, [
1187-1188] plur. die -en, von dem vorigen
Beyworte. 1. In der thätigen Bedeutung. a) Die Eigenschaft eines Dinges, da uns
dasselbe eine moralische Nothwendigkeit aufleget, zu gewissen Handlungen
überwiegende Bewegungsgründe dazu darreicht; ohne Plural. Die Verbindlichkeit
eines Gesetzes, eines Befehles. Ingleichen durch Gefälligkeit. Die
Verbindlichkeit eines Mannes, eines Complimentes. Die Verbindlichkeit, mit
welcher das Geschenk begleitet war. b) Handlungen, welche den andern
überwiegende Bewegungsgründe zu ähnlichen Handlungen darreichen, wo es doch nur
von Gefälligkeiten oder Wohlthaten gebraucht wird, so fern sie den andern zu
Gegengefälligkeiten verbinden. Viele Verbindlichkeiten von jemanden genossen
haben. Ich habe Timanten viele Verbindlichkeiten, Cron. besser: ich bin ihm
viele Verbindlichkeiten (zu erwiedern) schuldig. 2. In passiver Bedeutung, der
Zustand, da man sich in der moralischen Nothwendigkeit zu einer Handlung
befindet, sie rühre nun von einem Gesetze, oder von einem freywilligen
Versprechen, oder endlich auch von empfangenen Gefälligkeiten und Wohlthaten
her. Jemanden eine Verbindlichkeit auflegen, durch ein Gesetz, einen Befehl.
Sich eine Verbindlichkeit auflegen, durch ein Versprechen. Deine Wohlthaten
setzen mich in die Verbindlichkeit, dir wieder zu dienen. Die Verbindlichkeit,
sein Wort zu halten.