Versündigen
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1157-1158] verb. reg. act. sündig machen,
doch nur als ein Reciprocum, sich versündigen, eine Sünde begehen, eine Sünde
auf sich laden. Jerusalem hat sich versündiget, Klagel. 1, 8. Der Gegenstand,
welcher durch die Sünde beleidiget wird, bekommt das Vorwort an. Sich an Gott,
an seinem Nächsten versündigen. Sich an einem Todten, an unschuldigem Blute
versündigen, in der Deutschen Bibel. Ehedem nur sich versünden, welches noch
bey den Schwäbischen Dichtern vorkommt. Daher die Versündigung, welches auch
von der Sünde oder einer sündlichen Handlung selbst gebraucht wird.
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1157-1158]