Versteigen
, [
1151-1152] verb. welches auf doppelte Art
vorkommt. 1. * Als ein eigentliches Activum und mit regulärer Abwandlung, wo es
im Oberdeutschen für das noch gangbare versteigern, d. i. verauctionieren,
vorkommt, (
S. dasselbe.) 2. Als ein Reciprocum, mit irregulärer
Conjugation, (
S. Steigen,) sich versteigen, zu weit steigen, so weit
steigen, daß man nicht ohne Gefahr wieder zurück kann. Kaiser Maximilian hatte
sich auf den Felsen in Tirol verstiegen. Ingleichen figürlich, das Maß des
Vernünftigen überschreiten. Man versteigt sich in Ausdrücken, wenn man
schwülstige, übertriebene Ausdrücke gebraucht, im Nachdenken, wenn man sich an
unerforschliche Dinge wagt, in Unternehmungen, wenn man etwas unternimmt, was
über seine Kräfte ist. Die morgenländische Einbildungskraft ist oft in
Verwirrung und versteigt sich bis zu der zügellosen Schwärmerey. Versteigen sie
sich nicht zu hoch, zu weit. Daher das Versteigen.