Versilbern
, [
1139-1140] verb. reg. act. 1. Mit einer
dünnen Oberfläche von Silber überziehen, übersilbern; wie vergolden und
übergolden. Versilbertes Metall. Ein Buch auf dem Schnitte versilbern. 2.
Figürlich ist versilbern nicht allein im Oberdeutschen, sondern auch oft im
gemeinen Leben der Hochdeutschen, verkaufen und dadurch in bares Geld
verwandeln, in das Geld setzen. Der Kaufmann versilbert seine Waare, wenn er
sie verkauft. Im Oberdeutschen wird daher in vielen Ämtern und Dikasteriis
derjenige, welcher den Verkauf eines Productes zu besorgen hat, der Versilberer
genannt; z. B. der kaiserlich-königliche Holzversilberer zu Wien. So auch die
Versilberung.