Versiegeln
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1139-1140] verb. reg. act. 1. Mit einem
aufgedrückten Siegel verschließen. Einen Brief versiegeln. Ein versiegeltes Te-
stament. Einen Brief mit seinem Petschafte, mit Oblate, mit Siegellack, mit
Wachs versiegeln. Jemandes Verlassenschaft versiegeln, im Oberdeutschen
sperren, da denn die Versiegelung daselbst auch die Sperre heißt. Ein Zimmer
versiegeln. In der Deutschen Bibel, doch nur hier allein, wird es oft figürlich
für einschränken, einsperren, einschließen gebraucht: z. B. das Meer
versiegeln, Geb. Man. v. 3. Ingleichen, für fest bewahren oder verwahren. 2.
Mit einem Siegel bestätigen, bekräftigen, wofür doch jetzt besiegeln und
untersiegeln üblicher sind. Einen Contract versiegeln, besser untersiegeln. In
noch weiterm Verstande bedeutete es ehedem durch untersiegelte Urkunden sichern
und bestätigen. Daher sagt man noch figürlich, etwas mit seinem Blute, mit
seinem Leben versiegeln, mit dessen Aufopferung bestätigen, zur Bestätigung
beweisen. In der Deutschen Bibel ist die Versiegelung der Gläubigen, Röm. 8,
16. 2 Cor. 1, 22. Ephes. 1, 14. die zuverlässige Versicherung und Bestätigung
ihres Gnadenstandes. Schon bey dem Ulphilas lautet dieses Zeitwort faursiglian.
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