Verschleppen
, [
1123-1124] verb. reg. act. 1. An einen
ungehörigen Ort schleppen. Ingleichen in engerer Bedeutung, auf ungebührliche
Art entfremden, bey Seite zu schaffen suchen. So kann ungetreues Gesinde vieles
verschleppen. (
S. Verschleifen,) 2. Im gemeinen Leben sagt man auch,
viele Kleider verschleppen, durch schwere Arbeit, oder auch durch
Nachlässigkeit abtragen, verbrauchen. So auch die Verschleppung.