* Verschleißen
, [
1121-1122] verb. irreg. (
S. Schleißen,) welches im Hochdeutschen ungewöhnlich, im
Ober- und Niederdeutschen aber desto gangbarer ist, wo es in doppelter Gestalt
vorkommt. 1. Als ein Neutrum mit dem Hülfsworte seyn. (1) Durch den Gebrauch
abgenützet werden. Alles Fleisch verschleißt, wie ein Kleid, Sir. 14, 18.
Ich sehe meinen Leib als ein Gewand verschleissen, Can.
Ein verschlissenes Kleid, ein abgetragenes, im Oberdeutschen.
(2) In weiterer Bedeutung, vergehen, verschwinden. Ehe zehn Jahr verschleißen
werden. Die Zeit verschleißt geschwinde. 2. Als ein Activum. (1) Verschleißen
machen, durch den Gebrauch verderben, abnützen. Viel Kleider verschleißen. (2)
In weiterm Verstande, verbringen, zubringen. Die Zeit müßig verschleißen. In
Betrachtung der kurzen Zeit, so ich hierbey verschlossen, Opitz; wo das
Mittelwort verschlossen lautet, anstatt des üblichern verschliffen. Es ist
alsdann von verschließen, welches im Oberdeutschen auch für verschleißen
gebraucht wird.
Die Zeit, so wir verschließen, Pflegt als ein Strom zu
fließen, Opitz.
(3) Als Waare verkaufen, noch sehr häufig im Oberdeutschen.
Seine Waare zu verschleißen suchen. Zu Wien wird derjenige, welcher den Verkauf
des Salzes besorget, der Salzverschleißer genannt.
S. Verschließ. Daher das Verschleißen, und im thätigen
Verstande auch wohl die Verschleißung. Anm. Schon bey dem Ottfried ist
firslizan, zerschneiden, zerreißen. Das Nieders. versliten, von sliten,
schleißen, bedeutet so wohl abnützen, als auch schlichten, einen Streit
beylegen, ingleichen sich in jemandes Gemüthsart schicken, ihn mit Nachsicht
behandeln, ihm nachgeben. [
1123-1124]