Verschieben
, [
1117-1118] verb. irreg. act. (
S. Schieben.) 1. An einen andern Ort, aus der bisherigen
Lage schieben. Den Tisch ein wenig verschieben. In engerer und gewöhnlicherer
Bedeutung, aus der gehörigen oder doch gewöhnlichen Lage schieben. Es hat sich
verschoben. 2. Figürlich von der Zeit, auf eine andere Zeit schieben; auch
aufschieben. Etwas bis zu jemandes Ankunft verschieben, es auf einen andern
Tag, auf eine andere Zeit, oder bis zu einer andern Zeit verschieben.
Verschiebe deine Besserung nicht. So auch das Verschieben, und in der letzten
Bedeutung auch wohl der Verschub,
S. dasselbe. Anm. Veraltete oder doch im Hochdeutschen
ungewöhnliche Bedeutungen sind. 1. Vorstopfen, in welchem Verstande es bey dem
Strycker vorkommt. 2. Einem andern Dinge nachsetzen; im Niederdeutschen. Ein
Kind verschieben, es nicht achten, es den andern Kindern nachsetzen.