Verscheiden
, [
1115-1116] verb. irreg. (
S. Scheiden,) welches in doppelter Gestalt vorkommt. 1.
* Als ein Activum, aus einander scheiden, theilen, wo ver eine bloße Intension
bezeichnet, eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, von welcher noch das
Mittelwort verschieden, als ein eigenes Beywort üblich ist, (
S. solches an seinem Orte.) 2. Als ein Neutrum, mit dem
Hülfsworte seyn, in die Ferne scheiden, wo es doch nur noch, für das gemeinere
sterben, von Menschen gebraucht wird. Der Kranke ist bereits verschieden. Man
gebraucht es, wenn man von einer sterbenden Person mit Achtung spricht, daher
man es auch nicht leicht absolute für sterben überhaupt, sondern allemahl in
Beziehung auf gewisse Personen gebraucht. Für verschiedene Seele, Weish. 16,
14, sagt man lieber abgeschiedene, weil der Bergriff des Sterbens, die weitere
eigentliche des Abscheidens schon zu sehr verdränget hat, die Seele aber
eigentlich nicht sterben kann. Daher das Verscheiden, im Oberdeutschen auch das
Hinscheiden.