Verrufen
, [
1111-1112] verb. irreg. act. (
S. Rufen,) in einen üblen Ruf bringen.
Ein Neuling, der verrufen darf, Was Lehrer, die entscheiden
können, Wahrheit nennen, Haged.
Am üblichsten ist in diesem Verstande das Mittelwort
verrufen, in einem hohen Grade einen übeln Ruf habend, wie berüchtigt. Ein
verrufener Dieb. Wegen seiner Betrügereyen verrufen seyn. In einer etwas andern
Bedeutung wird verrufen noch von den Münzen gebraucht, wenn sie öffentlich
abgewürdiget oder verbothen werden. Eine Münze verrufen. Verrufenes Geld. In
welchem Falle auch das Hauptwort die Verrufung üblich ist.