Verreden
, [
1109-1110] verb. reg. act. 1. Etwas
verreden, bey sich selbst geloben, es nicht wieder zu thun. Ich habe es
verredet. Das Spielen verreden. 2. Sich verreden, aus Versehen falsch reden, im
Reden etwas sagen, was man nicht sagen wollte, wofür doch sich versprechen
üblicher und anständiger ist. So auch das Verreden in der zweyten, und die
Verredung in der ersten Bedeutung. Anm. Das Nieders. vorreden bedeutet noch: 1.
Verheißen, versprechen; ingleichen sich verreden, sich verloben, sich
versprechen. 2. Abrede nehmen, auch als ein Reciprocum.