Verrechten
, [
1107-1108] verb. reg. act. Mit Rechten,
d. i. Prozessiren, durchbringen, verthun, der Menge nach erschöpfen;
verprozessiren. Sein Vermögen verrechten. 2. Von Recht, die gebührende Abgabe
an die Obrigkeit, ist verrechten in einigen Gegenden, die gebührende Abgabe von
etwas geben, wie verzollen, versteuern, verschatzen u. s. f. Ein Grundstück
verrechten. So auch die Verrechtung.