Verpflichten
, [
1103-1104] verb. reg. durch Pflicht
verbinden, so wohl, 1. in weiterm Verstande, durch eine jede Sache, welche uns
eine Pflicht aufleget. Zu etwas verpflichtet seyn, als Pflicht dazu gezwungen
seyn. Dein Amt, dein Stand, dein Gewissen, alles verpflichtet dich dazu. Seine
Wohlthaten verpflichten mich ihm zu einem unaufhörlichen Danke. Jemanden
verpflichtet seyn, so wohl mit eigentlicher Pflicht zugethan, als auch zum
Danke, zur Erkenntlichkeit verbunden seyn. Sich zu etwas verpflichten, sich
dazu als zu einer Pflicht anheischig machen. Als auch, 2. in engerer Bedeutung;
durch einen Eid zu etwas verbinden. In diesem Verstande werden besonders
Beamte, obrigkeitliche Bediente u. s. f. verpflichtet, wenn man sie in Pflicht
nimmt, d. i. sie den Eid der Treue ablegen läßt. So auch die Verpflichtung,
welches zuweilen auch von der Pflicht selbst gebraucht wird. Man legt sich eine
Verpflichtung auf, wenn man Geschenke nimmt, Weiße. Verpflichten sagt mehr, als
verbinden, so wie flechten eine stärkere Verbindung bezeichnet, als das bloße
binden.