Verpflegen
, [
1103-1104] verb. reg. act. die nöthige
Pflege ertheilen, als ein Intensivum von pflegen; besonders im engern
Verstande, mit der Pflege auch zugleich die zum Unterhalte nothwendigsten
Bedürfnisse reichen. Jemanden verpflegen. So auch die Verpflegung. Eine Anstalt
zur Verpflegung der Armen.