Vernünftig
, [
1101-1102] -er, -ste, adj. et adv.
welches in einem doppelten Verstande gebraucht wird. 2. Subjective, Vernunft
habend, anwendend und verrathend, im Gegensatze des unvernünftig. Der Mensch
ist ein vernünftiges, das Thier ein unvernünftiges Geschöpf. In engerer
Bedeutung, viel Vernunft, d. i. Fertigkeit, den Zusammenhang der Dinge
einzusehen, verrathend und beweisend. Ein vernünftiger Mann. So wie es im
weitesten Verstande auch wohl von der Vernunft, d. i. dem Vermögen zu
vernehmen, gebraucht wird. 2. Objective, der Vernunft gemäß und darin
gegründet, auch im Gegensatze des unvernünftig. Vernünftig handeln, verfahren.
Das war sehr vernünftig. Ein vernünftiger Einfall. Im weitesten philosophischen
Verstande ist vernünftig, was auf deutliche Erkenntniß beruhet, im Gegensatze
des sinnlich. Die vernünftige Erkenntniß, im Gegensatze der sinnlichen. Anm.
Schon bey dem Notker fernumestig, dagegen Kero und Ottfried dafür redihafti und
redelicho gebrauchen, von Rede, ratio.