Vernichten
, [
1099-1100] verb. reg. act. zu nichte oder
zu nichts machen. 1. Zu nichts machen, im strengsten Verstande, ein Ding so
zerstören, daß von demselben nichts wirkliches mehr übrig bleibt, aus dem Seyn
in das absolute Nichtseyn versetzen; zernichten. 2. In weiterer Bedeutung,
zerstören, die Verbindung aller Theile eines Dinges völlig aufheben. Eine
Schrift vernichten, sie zerreißen oder verbrennen. Alle Vorräthe vernichten,
sie verbrennen, in das Wasser werfen, oder auf andere Art völlig unbrauchbar
machen. In noch weiterer Bedeutung, jemandes Anschläge, sein Vorhaben, seine
Freude, seine Hoffnung vernichten, wie vereiteln, nur mit mehrerm Nachdrucke.
3. * Figürlich, für nichts halten oder ausgeben, d. i. verachten, verkleinern;
eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung. Die Gottlosen vernichten alles, Ps.
73, 8. So auch die Vernichtung. Anm. Im Nieders. und Holländ. nilen und
vernilen, welches zu dem Latein. annihilare gehören. Das im gemeinen Leben
übliche Intensivum vernichtigen ist der edlern Schreibart unbekannt.
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1101-1102]