Vermiethen
, [
1093-1094] verb. reg. act. den Nießbrauch
eines Dinges gegen eine bestimmte Miethe dem andern überlassen. Jemanden sein
Haus vermiethen. Eine Stube an jemanden vermiethen. Pferde vermiethen,
verleihen. Sich vermiethen, in engerm Verstande, sich gegen einen gewissen Lohn
jemanden zu persönlichen Diensten versprechen, von dem Gesinde. Sich bey
jemanden vermiethen. Sich als Knecht, als eine Magd, als einen Bedienten
vermiethen. So auch die Vermiethung. Anm. Im Nieders. ist dafür verheuern
üblich, welches aber auch für verpachten gebraucht wird. (
S. Miethen.) Das Nieders. vermeden, bedeutete ehedem
auch nur miethen, dingen, wo ver eine intensive Bedeutung hatte.