Das Vermächtniß
, [
1089-1090] des -es, plur. die -e, von dem
vorigen Zeitworte. 1. Die letzte feyerliche Verordnung eines Sterbenden in
Ansehung seines Vermögens; das Testament. Ohne Vermächtniß sterben, ab
intestato. 2. Noch häufiger ist es dasjenige, was jemand in seinem Testamente
einem andern vermacht; besonders eine solche Geldsumme, Legatum. Das
Vermächtniß auszahlen, die einem andern vermachte Summe. Ehedem das Gemächt.
Erbgemächt.