Vermachen
, [
1089-1090] verb. reg. act. 1. Durch ein
veranstaltetes Hinderniß völlig verschließen, völlig zumachen, als ein sehr
allgemeiner Ausdruck, der die Art und Weise unbestimmt läßt. Ich will deinen
Weg mit Dornen vermachen, Hof. 2, 6. Alle Zugänge vermachen. Ein Fenster
vermachen; fest verschließen. Eine Röhre, welche an einem Ende vermacht ist.
Schon im Schwabenspiegel wird es für befestigen gebraucht. Ver hat hier die
Bedeutung des Beschließens. 2. Einem etwas vermachen, ihm in seinem Testamente
den Besitz desselben verordnen, ihn zu dessen Besitzer in seinem letzten Willen
ernennen. Der Kirche tausend Thaler, jemanden sein Vermögen vermachen. Ver hat
hier die erste Bedeutung der Entfernung, wie in verkaufen, verschenken u. s. f.
Daher die Vermachung, besonders in der ersten Bedeutung. Anm. Im Hochdeutschen
veraltete Bedeutungen sind: 1. Sterben, umkommen, als ein Neutrum mit haben;
wovon Frisch ein Beyspiel anführet. 2. Sich vermachen, ist im
Niedersächsischen, sich eine Veränderung, ein Vergnügen machen, sich ergetzen,
daher der Vermaak daselbst die Ergetzung, und vermaklik ergetzlich ist.