Verlustig
, [
1089-1090] adj. et adv. von dem vorigen
Hauptworte. 1. Objective und passive, für verloren, als ein Bey- und Nebenwort;
eine nur in einigen Oberdeutschen Gegenden übliche Bedeutung. Miltons
verlustigtes Paradies, in der Schweiz für verlornes. 2. Subjective und active,
wirklich verlierend, eines Gutes beraubt, wo es im Hochdeutschen, nur als ein
Nebenwort mit der zweyten Endung, und auch hier nur mit einigen Zeitwörtern
gebraucht wird. Sich einer Sache verlustig machen, sich durch sein vorher
gegangenes Verhalten derselben berauben. Sich seines Glückes verlustig machen.
Eines Dinges verlustig werden, es verlieren, eine im Hochdeutschen veraltete R.
A. wofür man verlustig gehen sagt. Seines Amtes, des Bürgerrechtes, eines
Lehens verlustig gehen. In der Schweiz verlustig.