Verliegen
, [
1273-1274] verb. irreg. recipr. (
S. Liegen,) durch allzu langes Liegen unbrauchbar
werden. Eine Waare verliegt sich, wenn sie durch zu langes Liegen verschießt,
verstockt, oder auf andere Art unscheinbar und unbrauchbar wird. Verlegene
Waare. Ein verlegener Wein, der länger gelegen hat, als er liegen sollte.
Figürlich wird dieses Wort in verschiedenen einzelnen Fällen gebraucht. 1. Im
Bergbaue sagt man, man verliegt sich an dem Gesteine, wenn man wegen großer
Fertigkeit wenig davon gewinnen kann. Eben daselbst verliegt man auf der Zeche,
als ein Neutrum, oder vielleicht richtiger verliegt man sich auf der Zeche,
wenn man mit Schaden bauet. 2. Nach einer noch weitern Figur scheint unser
verlegen und Verlegenheit von einer ähnlichen veralteten Bedeutung abzustammen.
(
S. diese Wörter.) 3. In einigen Oberdeutschen Gegenden
verliegt man sich, wenn man durch den Müßiggang alle Thätigkeit und Kräfte des
Geistes verlieret. Anm. Daher das Verliegen. Das Schwed. förligga, wird von
einem unerlaubten Beyschlafe gebraucht, und auch in dem alten Friesischen
Gesetze ist forligan, wider das sechste Geboth sündigen.