Verlehnen
, [
1271-1272] verb. reg. act. 1. Von einem
andern lehnen, verborgen, im Oberdeutschen und der höhern Schreibart verleihen.
Geld verlehnen. Ich habe das Buch verlehnt. 2. Als ein Lehen an einen andern
übertragen, ihn damit belehnen. Das Gut ist noch nicht verlehnt. Daher die
Verlehnung.
S. auch Verleihen.